Allgemeinen Geschäftsbedingungen

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Inhaltsverzeichnis

  1. Allgemeines
  2. Gesondert berechnete Leistungen und Aufwendungen
  3. Preise
  4. Zahlungsbedingungen
  5. Haftungsbeschränkung
  6. Gewährleistung für Software
  7. Vertraulichkeit
  8. Beweisklausel
  9. Sonstiges

1. Allgemeines

Diese allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen gelten für alle zwischen der Firma und dem Käufer abgeschlossenen Verträge, sowie alle sonstigen Absprachen, die im Rahmen der Geschäftsverbindung getroffen werden. Unsere Firma lautet ICON GmbH Unternehmensberatung, in Folge kurz "icon" oder "Firma" genannt. Alle Aufträge und Vereinbarungen sind nur dann rechtsverbindlich, wenn sie von icon schriftlich und firmengemäß gezeichnet werden und verpflichten nur in dem in der Auftragsbestätigung angegebenen Umfang.

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden ausdrücklich nicht Vertragsinhalt, auch wenn ihnen seitens der Firma nicht ausdrücklich widersprochen wird. Für den Fall, dass der Kunde die nachfolgenden allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen nicht gelten lassen will, hat er dies vorher schriftlich der Firma anzuzeigen.

icon führt die vertragsgegenständlichen Leistungen innerhalb der normalen Arbeitszeit (Montag-Freitag, 8-17 Uhr) und nach Wahl der icon in den Räumen des Auftraggebers oder der icon durch. Werden ausnahmsweise und auf Wunsch des Auftraggebers Leistungen außerhalb der normalen Arbeitszeit erbracht, werden die Mehrkosten nach Preisliste gesondert in Rechnung gestellt. icon wählt den Mitarbeiter aus, der die vertragsgegenständlichen Leistungen erbringen soll. Die Firma ist berechtigt ist, hierfür auch Dritte heranzuziehen.

Die Firma ist berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen.

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2. Gesondert berechnete Leistungen und Aufwendungen

Nachstehende Leistungen und Aufwendungen der icon werden, soweit nicht ausdrücklich in dem Einzelauftrag anders vereinbart, nach der jeweils gültigen icon-Preisliste berechnet: 

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3. Preise

Alle Preise verstehen sich in EURO ohne Umsatzsteuer.

Siegelten nur für den jeweiligen Auftrag. Angeführte Schulungs- undKurskosten, sofern nicht anders angeführt, beziehen sich auf denStandort Kiel.

Bei Standardprogrammen gelten die am Tag der Lieferung gültigenListenpreise gem. icon-Preisliste. Bei allen anderen Dienstleistungenwird der Arbeitsaufwand zu den am Tag der Leistungserbringung gültigenStundensätzen gem. icon-Preisliste berechnet. Abweichungen von einemdem Vertragspreis zugrundeliegenden Zeitaufwand, die nicht von icon zuvertreten sind, werden dem Auftraggeber nach tatsächlichem Anfall undicon-Preisliste berechnet.

Bei Festpreisvereinbarungen sind vom Auftraggeber monatlicheVorschüsse im Voraus zahlbar. icon ist berechtigt, bei nachVertragsabschluß eintretenden Steigerungen von Lohn- und Materialkostenbzw. sonstigen Kosten und Abgaben, die Pauschalhonorare und Festpreiseentsprechend zu erhöhen und dem Auftraggeber ab dem auf die Erhöhungfolgenden Monatsbeginn in Rechnung zu stellen. Die Erhöhungen geltenvom Auftraggeber von vornherein akzeptiert, wenn sie nicht mehr als 10%jährlich betragen.

Alle Gebühren und Steuern (insbesondere USt) werden aufgrund derjeweils gültigen Gesetze berechnet. Falls nach dem VertragsabschlussSteuern oder Abgaben eingeführt oder erhöht werden, gehen diese zuLasten des Auftraggebers.

4. Zahlungsbedingungen

Alle Rechnungen der Firma sind innerhalb von zehn Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug und spesenfrei zahlbar. Im Verzugsfalle ist die Firma berechtigt, weitere Lieferungen und Leistungen zurückzuhalten. icon ist in jedem Fall, auch bei unverschuldetem Zahlungsverzug, berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweils gültigen Basiszinssatz zu berechnen.

Ungeachtet anders lautender Widmungserklärungen des Auftraggebers ist icon ermächtigt, eingehende Geldbeträge vorerst zur Abdeckung von aufgelaufenen Kosten, Spesen, Barauslagen, Verzugszinsen und zuletzt für die Tilgung des offenen Rechnungsbetrages heranzuziehen. Werden Schecks angenommen, so geschieht dies ausnahmslos zahlungshalber. Dies gilt auch im Falle von Forderungsabtretungen. Einziehungs-, Diskontzinsen und Spesen gehen zu Lasten des Auftraggebers.

Als schuldbefreiender Zahlungszeitpunkt gilt der Tag der Gutschrift des Rechnungsbetrages auf unserem auf der Rechnung angegebenem Konto. Das Risiko für die Dauer des Überweisungsweges und den Überweisungsvorgang bis zur Gutschrift auf unserem Konto trägt der Auftraggeber.

Die Einhaltung der vereinbarten Zahlungstermine bildet eine wesentliche Bedingung für die Durchführung der Lieferung bzw. Vertragserfüllung durch icon: Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungstermine berechtigt icon, laufende Arbeiten einzustellen und für noch ausstehende Leistungen Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen. Ist der Auftraggeber mit zumindest einer Zahlung einer bereits fälligen Rechnung trotz Mahnung und Setzung einer Nachfrist von zwei Wochen in Verzug, werden alle Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Auftraggeber sofort zur Zahlung fällig, unabhängig von gewährten Zahlungszielen oder hereinkommenden Schecks. icon ist im Verzugsfalle auch berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, dies gilt insbesondere, soweit nicht für noch ausstehende Leistungen Vorauszahlungen oder Sicherheiten geleistet werden.

Alle aufgrund des Verzuges oder Rücktritts vom Vertrag icon entstehenden Kosten, sowie der icon hierdurch entstandener Schaden, auch entgangener Gewinn, sind vom Auftraggeber zu ersetzen.

icon hat weiter das Recht, vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Auftraggebers beantragt oder der Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist.

Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, fällige Forderungen der icon wegen nicht vollständiger Gesamtlieferung, behaupteter, aber nicht gerichtlich festgestellten Garantie- oder Gewährleistungsansprüchen oder Mängelrügen zurückzuhalten.

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5. Haftungsbeschränkung

Die Firma haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Vorschriften. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die Firma nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalspflicht) verletzt wird oder ein Fall des Verzugs oder der Unmöglichkeit vorliegt. Im Fall einer Haftung aus leichter Fahrlässigkeit wird diese Haftung auf solche Schäden begrenzt, die vorhersehbar bzw. typisch sind. Eine Haftung für das Fehlen garantierter Eigenschaften, wegen Arglist, für Personenschäden, Rechtsmängel, nach dem Produkthaftungsgesetz und dem Bundesdatenschutzgesetz bleibt unberührt.

Im Falle einer Inanspruchnahme der Firma aus Gewährleistung oder Haftung ist ein Mitverschulden des Kunden angemessen zu berücksichtigen, insbesondere bei unzureichenden Fehlermeldungen oder unzureichender Datensicherung. Unzureichende Datensicherung liegt insbesondere dann vor, wenn der Kunde es versäumt hat, durch angemessene, dem Stand der Technik entsprechende Sicherungsmaßnahmen gegen Einwirkungen von außen, insbesondere gegen Computerviren und sonstige Phänomene, die einzelne Daten oder einen gesamten Datenbestand gefährden können, Vorkehrungen zu treffen.

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6. Gewährleistung für Software

Der Kunde wird Software unmittelbar nach der Lieferung untersuchen und dem Verkäufer offensichtliche Fehler schriftlich unverzüglich mitteilen. Die Firma gewährleistet für einen Zeitraum von zwölf Monaten ab dem Zeitpunkt der Ablieferung, dass die Software hinsichtlich ihrer Funktionsweise im Wesentlichen der Programmbeschreibung im begleitenden Schriftmaterial entspricht. Ist der Kunde ein Verbraucher im Sinn des Bürgerlichen Gesetzbuches, so beträgt die Gewährleistungsfrist zwei Jahre.

Tritt ein Mangel auf, so sind in einer schriftlichen Mängelrüge der Mangel und seine Erscheinungsform so genau zu beschreiben, dass eine Überprüfung des Mangels (z. B. Vorlage der Fehlermeldungen) machbar ist und der Ausschluss eines Bedienungsfehlers (z. B. Angabe der Arbeitsschritte) möglich ist.

Erweist sich die Mängelrüge als berechtigt, setzt der Kunde der Firma eine angemessene Frist zur Nacherfüllung. Der Kunde teilt der Firma mit, welche Art der Nacherfüllung – Verbesserung der gelieferten oder Lieferung einer neuen, mangelfreien Sache – er wünscht. Die Firma ist jedoch berechtigt, die gewählte Nacherfüllung zu verweigern, wenn diese nur mit unverhältnismäßigen Kosten für sie durchgeführt werden kann und wenn die andere Art der Nacherfüllung keine erheblichen Nachteile für den Kunden mit sich bringen würde. Die Firma kann außerdem die Nacherfüllung insgesamt verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten für ihn durchführbar ist.

Zur Durchführung der Nacherfüllung für denselben oder in direktem Zusammenhang stehenden Mangel stehen der Firma zwei Versuche innerhalb der vom Kunden gesetzten Frist zu. Nach dem zweiten fehlgeschlagenen Nacherfüllungsversuch kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder mindern. Das Rücktritts- bzw. Minderungsrecht kann bereits nach dem ersten erfolglosen Nacherfüllungsversuch ausgeübt werden, wenn ein zweiter Versuch innerhalb der gesetzten Frist dem Kunden nicht zuzumuten ist. Wenn die Nacherfüllung unter den oben ausgeführten Voraussetzungen verweigert wurde, steht dem Kunden das Minderungs- bzw. Rücktrittsrecht sofort zu.

Der Rücktritt wegen eines unerheblichen Mangels ist ausgeschlossen.

Hat der Kunde die Firma wegen Gewährleistung in Anspruch genommen, und stellt sich heraus, dass entweder kein Mangel vorhanden ist oder der geltend gemachte Mangel die Firma nicht zur Gewährleistung verpflichtet, so hat ihr der Kunde, sofern er die Inanspruchnahme der Firma grob fahrlässig oder vorsätzlich zu vertreten hat, allen entstandenen Aufwand zu ersetzen.

Keine Haftung wird dafür übernommen, dass die Software für die Zwecke des Kunden geeignet ist und mit beim Anwender vorhandener Software zusammenarbeitet.

Die Lieferung von Handbüchern und Dokumentationen über das mit der Software ausgelieferte Schriftmaterial / Programmbeschreibung und die in die Software implementierte Benutzerführung und / oder Online-Hilfe hinaus oder eine Einweisung, wird nur dann geschuldet, wenn dies ausdrücklich schriftlich zwischen den Parteien vereinbart worden ist. Im Fall einer solchen ausdrücklichen Vereinbarung sind Anforderungen hinsichtlich Inhalt, Sprache und Umfang eines ausdrücklich zu liefernden Handbuches und / oder einer Dokumentation nicht getroffen und die Lieferung einer Kurzanleitung ist ausreichend, es sei denn, dass die Parteien schriftlich weitere Spezifikationen vereinbart haben.

Die Lieferung einer Bedienungsanleitung in englischer Sprache ist zulässig, wenn der Vertragsgegenstand noch nicht für den jeweiligen Markt vollständig lokalisiert ist. Gleiches gilt, wenn der Vertragsgegenstand generell nur in englischsprachiger Version lieferbar ist.

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7. Vertraulichkeit

Die Firma und der Kunde verpflichten sich gegenseitig, alle Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der anderen Seite unbefristet geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben oder in irgendeiner Weise zu verwerten. Die Unterlagen, Zeichnungen und andere Informationen, die der andere Vertragspartner aufgrund der Geschäftsbeziehung erhält, darf dieser nur im Rahmen des jeweiligen Vertragszweckes nutzen.

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8. Beweisklausel

Daten, die in elektronischen Registern oder sonst in elektronischer Form bei der Firma gespeichert sind, gelten als zulässiges Beweismittel für den Nachweis von Datenübertragungen, Verträgen und ausgeführten Zahlungen zwischen den Parteien.

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9. Sonstiges

Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr tritt an die Stelle der nichtigen Bestimmungen dasjenige, was dem gewollten Zweck am nächsten kommt.

Der Kunde kann seine Rechte aus einer Geschäftsbeziehung mit der Firma nur mit schriftlicher Einwilligung der Firma abtreten. Eine Aufrechnung gegenüber der Kaufpreisforderung ist dem Kunden nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen möglich.

Gerichtsstand ist Kiel. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.

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