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Wie arbeitet das Clearingverfahren des Kundenbindungssystems CLIP der icon GmbH?

Clearing – ein Wort aus dem Englischen.

Es bedeutet hier:

Im Bereich des elektronischen Zahlungsverkehrs wird das Clearingverfahren beschrieben mit:

Beginnen wir mit einem einfachen Beispiel.

Es gibt nur zwei Händler (A und B). Beide Händler vergeben Bonuspunkte und lösen Bonuspunkte (auch gegenseitig) ein. Es ist also notwendig, dass es ein Ausgleichsverfahren gibt, um eventuelle Unterschiede auszugleichen.

Bei diesem Beispiel ist es sicher noch einfach nachvollziehbar. In der praktischen Umsetzung stellt sich dieses Verhältnis eindeutig komplexer dar. Nur über ein EDV-System ist eine genaue Abrechnung (Bilanz) möglich.

Es werden z. B. nicht alle Punkte gleich wieder eingelöst, sondern angesammelt. Dadurch entsteht, vielleicht über Monate hinweg, ein Werte- oder Geldüberhang, der von der Betreibergemeinschaft verwaltet werden muss. Entgegengenommene Bonuspunkte werden also durch den Gegenwert der Bonuspunkte in einem Geldausgleichsverfahren verrechnet.

Damit ist das Clearingverfahren bezüglich der vergebenen Bonuspunkten schon abgeschlossen. Jetzt werden noch steuerlich verwertbare Rechnungen und Gutschriften gedruckt und versendet. Datenträger mit den entsprechenden Informationen erstellt und über eine Schnittstelle, idealerweise direkt zu den Banken, übertragen.   Zu dem Gesamtvolumen trägt jeder teilnehmende Händler durch seinen individuellen Bonuspunkteumsatz (Vergabe und Annahme von Bonuspunkten) bei.

Die Verwaltung und der Betrieb des Kundenbindungssystems ist allerdings auch mit Aufwendungen verbunden. Diese allgemeinen Betriebskosten werden über einen zu vereinbarenden „Schlüssel“ auf die teilnehmenden Händler bzw. Institutionen umgelegt. Dieser Schlüssel kann sich bei CLIP z. B. nach dem Volumen (dem Geldwert) der Bonuspunkte eines Monats richten.

Im ersten Schritt werden die Bonuspunkte, wie oben dargestellt, abgerechnet. Im zweiten Schritt werden die Betriebskosten an den Händler, proportional zu seinem Punkteumsatz (in Relation zu den individuell vergebenen aber auch entgegengenommenen Bonuspunkten) am Gesamtumsatz, abgerechnet.

Mehrleistungen der Betreibergemeinschaft, wie eigene Werbung und ähnliches, die auch auf die beteiligten Händler umgelegt werden sollten, können ebenfalls – entweder individuell gewichtet oder als fester Wert – in das Clearingverfahren aufgenommen werden.   Dem einzelnen Händler stehen bei dem Kundenbindungssystem CLIP der icon GmbH jederzeit tagesaktuelle Informationen zur Kontrolle seines Aufwands als Zwischenstand online zur Verfügung.

Alle funktionellen Aufgaben des Clearingverfahrens können also durch CLIP abgewickelt werden. Die dazu nötigen Programme laufen automatisiert ab. Personeller Aufwand durch die Betreibergemeinschaft selbst, ist somit nicht mehr nötig. Lediglich anfallendes Inkasso bei einem säumigen Mitglied obliegt der Betreibergemeinschaft.

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