Unsere Dienstleistungen
Hotline
Sie erreichen unsere easycash Service-Hotline unter einer kostenfreien Rufnummer. Ob Wartung, Rechnungsanfragen, Änderungsmitteilungen oder sonstige Anliegen rund um bargeldloses Zahlen – hier sind Sie richtig verbunden. Die ab sofort nutzbare kostenlose Rufnummer der easycash Service-Hotline lautet 0800 5511225. Am besten gleich notieren!
Bei erfolgloser telefonischer Störungs- oder Fehlerbehebung wird von der Hotline die Depotwartung beauftragt.
Depotwartung
- Der Versand eines Ersatzgerätes erfolgt innerhalb von zwei Werktagen, gerechnet mit dem Ablauf des Tages an dem die abgeschlossenen Fehlerdiagnose bis 16:00 Uhr bei easycash eingegangen ist.
- Die Lieferung des neuen Gerätes erfolgt kostenlos durch einen von der easycash beauftragten Kurier- oder Paketdienst.
- Die Abholung und der Rücktransport des defekten Gerätes erfolgt kostenlos durch einen von der easycash beauftragten Kurier- oder Paketdienst.
Safety First!
Unser Sicherheitskonzept
24 Stunden täglich, 7 Tage die Woche, 365 Tage im Jahr – easycash garantiert absolute Daten- und Systemsicherheit. Denn im kartengestützten Zahlungsverkehr sind Sicherheit und Zuverlässigkeit entscheidend.
Netzanbindung doppelt und dreifach – betriebsbereit in jedem Fall
Auf doppeltem Wege gelangen die Transaktionsdaten zur Verarbeitung: sicher und zuverlässig. Das easycash Netz ist vollständig redundant ausgelegt; alle Daten fließen parallel über zwei Leitungswege vom PoS zu den beiden Rechenzentren von easycash. Die Streckenführung zu den Autorisierungszentralen ist sogar dreifach.
Das Tandem-System – Garantie für Zuverlässigkeit
Zwei komplette, voneinander unabhängige Rechenzentren sichern den laufenden Betrieb, wenn es darum geht, den Zahlungsverkehr abzuwickeln. Primärsystem und Backupsystem stehen jederzeit mit allen Daten zur Verfügung.
Permanente Datenspiegelung – das Plus an Sicherheit
easycash wickelt Transaktionen auf einem ausfallgeschützten und „fehlertoleranten“ System ab, das sämtliche Daten spiegelt. Die Daten werden zudem täglich von Bandrobotern gesichert.
Disaster Recovery – Hochverfügbarkeit
Regelmäßige Disaster Recovery Simulationen proben den Ernstfall und stellen sicher, dass der Netzbetrieb selbst im unwahrscheinlichen Fall des Komplettausfalls eines Rechenzentrums nicht beeinträchtigt würde.
TA 7.0 - was ist das?
Wie eine Terminalumstellung den deutschen Handel fit für Europa macht
TA 7.0 – vor einigen Monaten war dieses Kürzel allenfalls Experten für bargeldlosen Zahlungsverkehr bekannt. Doch mit der Europäisierung des Zahlungsverkehrs wird der „Technische Anhang“ in der siebten Fassung, kurz TA 7.0, auch für Einzelhändler und Gastronomen zunehmend relevant: Um weiterhin die bequeme Zahlung per Karte* anbieten zu können, müssen ihre EC-Terminals bis zum 30.06.2010 ein Update erhalten. Dazu kontaktiert der jeweilige Zahlungsdiensteanbieter, wie etwa die easycash GmbH, seine Kunden und nimmt die notwendigen Änderungen per Fernwartung oder durch einen Tausch des Terminals vor – reibungsloses Weiterkassieren ist garantiert.
Was ist der „Technische Anhang“?
TA 7.0 beschreibt die technische Umsetzung der so genannten Händlerbedingungen zur Teilnahme am electronic cash-System der deutschen Kreditwirtschaft. Danach müssen Kartengeräte bis zum 30.06.2010 auf eine neue Softwareversion umgestellt sein, um weiterhin das electronic cash-Zahlverfahren nutzen zu können. Das electronic cash-Verfahren ist ein von den Banken angebotenes Zahlverfahren, bei dem die Kunden zur Zahlung ihre Geheimnummer (PIN) eingeben müssen. Die Banken übernehmen hier gegen eine anteilige Gebühr an der Bonhöhe eine Zahlungsgarantie. Im Normalfall reicht ein Software-Update aus, um das Terminal auf TA 7.0-Stand zu bringen. Neue Geräte werden bereits seit dem 30. September 2009 ausschließlich mit der neuen Software ausgeliefert.
Konkret beinhaltet TA 7.0 einen neuen Terminalsoftwarestandard, den Einzelhändler und Gastronomen ab dem 1.07.2010 erfüllen müssen. Andere Zahlverfahren, wie beispielsweise das Online-Lastschriftverfahren OLV®, bei dem Kunden ihre Zahlung mit einer Unterschrift autorisieren, bleiben von den Änderungen unberührt. Sie können auch ohne Update weiter ausgeführt werden.
Umstellungsmaßnahmen auf der Zielgeraden
Ein Großteil der deutschen Terminallandschaft ist bereits auf die neue Software umgestellt. Da ein Update bei älteren Terminals unter Umständen nicht möglich ist, werden diese durch neue Geräte ersetzt. Auch bei mobilen Kartenterminals ist ein Softwareupdate nicht möglich. Etwaige Verbindungsprobleme bei der kabellosen Anbindung und dadurch verursachte Abbrüche gefährden die einwandfreie Funktion der Geräte. Daher werden auch Mobilterminals ausgetauscht.
TA 7.0 – warum?
Der Zahlungsverkehr in der Euro-Zone wird grenzüberschreitend vereinheitlicht; die traditionell verschiedenen Zahlverfahren aus 32 Ländern werden durch ein neues, einheitliches System ersetzt und in der sogenannten SEPA-Zone (Single Euro Payment Area) zusammengefasst. Da Deutschland Teil der Eurozone ist, wird es auch hierzulande notwendig, die Terminals auf internationale Standards zu bringen. Damit wird maximale Sicherheit beim Zahlen mit Karte in ganz Europa realisiert.
Fremde Karten – kein Problem
Für Händler und Gastwirte bedeutet die Umsetzung von TA 7.0 konkret, dass sie künftig ohne weiteres internationale Karten akzeptieren können: Waren bis dato spezielle Acquiring-Verträge für die Akzeptanz der über Ländergrenzen eingesetzten Maestro- oder V PAY-Karten** notwendig, heißt es in Zukunft: Internationale Karten, nationale Kosten, d.h. die Akzeptanz von ausländischen Debitkarten ist an dieselben Konditionen geknüpft wie die inländischer electronic cash- und girocard-Karten.
Änderungen durch TA 7.0
Technisch bedeutet das Update neben der Herstellung von Mehrsprachigkeit der Terminals den Wechsel auf Spur 2 des Magnetstreifens. Magnetstreifenkarten verfügen über drei Spuren, auf den denen sich Daten befinden. Bisher wurde in Deutschland die Informationen von Spur 3 gelesen.
Einen Fortschritt in puncto Sicherheit bedeutet zudem die Einführung der EMV-Chip-Technologie. Diese fälschungssichere Technologie wird ab 2011 zur Abwicklung von electronic cash und girocard genutzt. Das von den Kreditkartenunternehmen Europay, MasterCard und VISA entwickelte Verfahren nutzt einen Mikrochip auf der Karte und ist somit extrem fälschungssicher. EMV ersetzt ab dem kommenden Jahr das Magnetstreifenverfahren. Bei Kreditkartenzahlungen kommt EMV bereits seit 2005 zum Einsatz. Die sind zwar auch ohne EMV möglich, jedoch haften Händler bei Missbrauchsschäden, wenn der Schaden durch den Einsatz von EMV-fähigen Terminals hätte verhindert werden können.
girocard – das neue Akzeptanzlogo
In Verbindung mit TA 7.0 und der Europäisierung des Zahlungsverkehrs wird regelmäßig der Begriff „girocard“ genannt. Ursächlich verbunden ist das neue Akzeptanzlogo mit den Neuerungen jedoch nicht. Mit girocard schafft die deutsche Kreditwirtschaft einen neuen Namen und ein neues Logo für das PIN-gestützte Bezahlen im Handel („electronic cash“) und die Bargeldbeschaffung an den Geldautomaten in Deutschland („Deutsches Geldautomaten-System“). girocard vereinheitlicht somit die zwei bisherigen Systeme unter einem neuen Markenzeichen.
* Alternative Zahlverfahren wie das Lastschriftverfahren bleiben von den Änderungen unberührt.
** So genannte Maestro- und V PAY-only-Karten werden auch ohne girocard-Logo von deutschen Kreditinstituten herausgegeben.
SEPA (Single Euro Payments Area)
SEPA steht für den einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum, in dem alle Zahlungen wie inländische Zahlungen behandelt werden. Seit dem Start von SEPA im Januar 2008 wird nicht mehr zwischen nationalen und grenzüberschreitenden Zahlungen unterschieden. Nutzer von Zahlungsverkehrsdienstleistungen können mit SEPA bargeldlose Euro-Zahlungen von einem einzigen Konto innerhalb Europas vornehmen und hierbei einheitliche Zahlungsinstrumente ebenso einfach, effizient und sicher nutzen wie die bisherigen Zahlungsinstrumente auf nationaler Ebene.
SEPA führt zur Verwirklichung eines einheitlichen Binnenmarktes im bargedlosen Zahlungsverkehr. Bisher war der europäische Zahlungsverkehrsmarkt stark fragmentiert. Jedes Land verfügte über eigene technische Standards, z.B. in Bezug auf die Kontonummern-Systematik oder das Datenformat für den Zahlungsaustausch. Auch die Zahlungsverfahren selbst waren in jedem Land unterschiedlich ausgestaltet, so bestehen z.B. deutliche Unterschiede zwischen dem deutschen und französischen Lastschriftverfahren. Mit SEPA werden nun einheitliche Verfahren und Standards implementiert, mit denen Überweisungen, Lastschriften und Kartenzahlungen genau so effizient, kostengünstig und sicher abgewickelt werden können wie nationale Zahlungen. Die Abschottung der bisherigen nationalen Märkte wird zu Gunsten eines einheitlichen Zahlungsverkehrsmarktes aufgehoben und europaweiter Wettbewerb geschaffen. SEPA betrifft somit nicht nur den grenzüberschreitenden Zahlungsverkehr, sondern soll zu einer vollständigen Integration der nationalen Zahlungsverkehrsmärkte führen.
Zur Steuerung der SEPA-Aktivitäten wurde im Jahr 2002 der Europäische Zahlungsverkehrsrat (European Payment Council; EPC) gegründet. Zu den rund 70 Mitgliedern zählen, neben den europäischen Bankenverbänden, vor allem nationale Bankenverbände und große Kreditinstitute. Der EPC entwickelt die gemeinsamen europäischen Regeln für Überweisungen, Lastschriften und Kartenzahlungen. Auf nationaler Ebene ist der Zentrale Kreditausschuss (ZKA) unter Mitwirkung der Deutschen Bundesbank in die Entwicklung von SEPA eingebunden. Die Deutsche Bundesbank und die übrigen Zentralbanken des Eurosystems fördern den SEPA-Gedanken und begleiten die Arbeiten des Kreditgewerbes aktiv im Rahmen ihrer politischen „Katalysator“-Funktion.
Vorteile für Unternehmen und Verbraucher
- Verbraucher und Unternehmen können zukünftig ihren gesamten Euro-Zahlungsverkehr über ein Konto bei einer beliebigen Bank in ganz Europa abwickeln. Für Unternehmen bieten sich hierbei durch die mögliche Konzentration der Zahlungsverkehrsabwicklung, die Straffung von Bankverbindungen und einer Vereinfachung des Liquiditätsmanagements diverse Kostensenkungspotentiale. Darüber hinaus nimmt die Auswahl an Zahlungsverkehrsdienstleistern deutlich zu.
- Ab November 2009 kann im grenzüberschreitenden europäischen Zahlungsverkehr auch mit der SEPA-Lastschrift gezahlt werden. Somit ist es beispielsweise möglich, die Kosten für ein Ferienhaus im europäischen Ausland oder Sendungen im europäischen Versandhandel per SEPA-Lastschrift zu begleichen.
- Die Angabe eines Fälligkeitsdatums bei SEPA-Lastschriften informiert Kunden über den genauen Tag der Kontobelastung und ermöglicht somit eine exakte Disposition und Liquiditätsplanung.
- Die gesetzlichen Regelungen für SEPA verkürzen schrittweise die Überweisungslaufzeiten. Ab dem Jahr 2012 können Kunden nach einer maximalen Abwicklungszeit von einem Bankgeschäftstag über den Überweisungsbetrag verfügen. Bis dahin gilt eine Übergangsfrist mit einer maximalen Abwicklungsdauer von drei Bankgeschäftstagen.
- Verbraucher und Unternehmen können sich über ein qualitativ verbessertes Leistungsangebot freuen, da Banken auf der Grundlage der SEPA-Regelwerke über die darin definierten Basisleistungen hinaus zusätzliche, kundengerechte Services anbieten können (Additional Optional Services, AOS), beispielsweise die Verwaltung von SEPA-Lastschriftmandaten im Kundenauftrag oder eine Vorankündigung bereits eingelieferter Kontobelastungen.
- Verbraucher können ihre Debitkarten europaweit verwenden, nicht nur wie bisher, fast ausschließlich für Barabhebungen am Geldautomaten, sondern auch für Zahlungen in Geschäften und Restaurants.
- SEPA sollte als Chance für eine weitere Modernisierung der Zahlungsverkehrsabwicklung begriffen werden, so könnten beispielsweise die bessere Verzahnung von Zahlungsvorgängen und internem Rechnungswesen Hand in Hand mit der Implementierung von SEPA gehen.
SEPA-Kartenzahlungen (SEPA for Cards)
Mit dem Rahmenwerk für den SEPA-Kartenverkehr (SEPA Cards Framework; SCF) wurden generelle Anforderungen an Banken, Kartensysteme und andere Marktteilnehmer definiert, durch die Kartenzahlungen und Bargeldabhebungen innerhalb des einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraumes ebenso schnell, sicher und effizient getätigt werden können wie im Heimatland. Hierzu bestehen grundsätzlich drei Möglichkeiten:
- Ablösung nationaler durch internationale Kartensysteme;
- Kooperation nationaler und internationaler Kartensysteme beim grenzüberschreitenden Karteneinsatz (sogenanntes „Co-Badging“);
- Ausdehnung der Geschäftsaktivität nationaler Kartensysteme durch eigene Expansion oder Allianz mit anderen nationalen Kartensystemen.
Ziel ist es, mit SEPA die vorwiegend nationale Ausrichtung von Kartenzahlungssystemen aufzuheben und Interoperabilität sowie weitgehende Standardisierung auf allen Ebenen einer Kartenzahlung zu gewährleisten, d.h. zwischen
- Karteninhaber und Terminal;
- Karte und Terminal;
- Terminal und Acquirer¹;
- Acquirer¹ und Issuer².
Der EPC hat im Dezember 2008 ein umfangreiches Rahmenwerk zur Standardisierung im Kartenzahlungsverkehr verabschiedet. Auf dieser Basis werden konkrete funktionale und technische Spezifikationen durch die Marktteilnehmer entwickelt. Darüber hinaus fordert das Rahmenwerk die Definition einheitlicher Sicherheitsanforderungen und Zertifizierungsprozesse für Karten und Terminals, die gegenwärtig von Kartensystemen und Kreditwirtschaft erarbeitet werden. Die Kreditwirtschaft bekennt sich im Rahmenwerk zudem zur Nutzung von EMV-Chips und PIN sowie zur Trennung von Verwaltung und operativer Abwicklung innerhalb eines Kartensystems.
Aktuell bestehen am Markt mit EAPS, PayFair und Monnet mehrere Initiativen zur Vernetzung bestehender oder zur Schaffung neuer Systeme zur Abwicklung des europäischen Kartenzahlungsverkehrs.
Das Eurosystem und der European Payments Council ermitteln regelmäßig die Migration von SEPA-Kartenzahlungen anhand verschiedener Indikatoren, z.B. zur Ausstattung von Bankkundenkarten mit der sicheren Chip-Technologie.
¹ Als Acquirer wird das Unternehmen bezeichnet, dass mit den Unternehmen und Händlern, die die Karte als Zahlungsmittel annehmen, die erforderlichen Verträge zur Einziehung und Abrechnung der Kartenforderung schließt.
² Als Issuer wird das Unternehmen bezeichnet, das die Karten an seine Kunden herausgibt (auch kartenherausgebendes Institut).
